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Sie haben von Ihrer Krankenkasse einen Berechtigungsschein für FFP2-Masken erhalten?
Damit sind Sie bei uns richtig. Gegen Vorlage Ihres Berechtigungsscheins und eine Gebühr in Höhe von 2 Euro erhalten Sie bei uns vom 06.01. bis 28.02.2021 und vom 16.02. bis 15.04.2021 je 6 Schutzmasken. Zusätzlich legen wir noch eine weitere Maske oben drauf.

Auf Nummer sicher gehen?
Vermeiden Sie Kontakte und nutzen Sie unseren Lieferservice. Wenn Sie innerhalb unseres Liefergebiets wohnen, genügt ein Anruf - unser Bote bringt Ihnen Ihre Masken dann kontaktlos nach Hause und nimmt Ihren Berechtigungsschein sowie den Eigenanteil in Höhe von 2 Euro entgegen.
Sollten Sie weiter entfernt wohnen, lassen Sie uns Ihren Berechtigungsschein und die zwei Euro gern per Post zukommen - wir schicken die Ihnen zustehenden Masken dann versandkostenfrei nach Hause.
Der Bär sorgt für Sie!
Die Berliner Bär Apotheken mit ihrer Inhaberin Farina Bellingrodt stehen für eine optimale pharmazeutische Versorgung im Osten Hamburgs. Ein umfangreiches Warenlager trägt zu überdurchschnittlicher Lieferfähigkeit bei. Das Apothekensortiment ist um ein breites Hilfsmittelangebot erweitert, zu dem das Team der Berliner Bär Apotheken umfassend beraten kann.
Die kosmetische Kompetenz bietet Frauen wie Männern mehr als oberflächliche Beratung. Hautprobleme werden pharmazeutisch bewertet. Ein umfassendes Produktportfolio renommierter Kosmetikmarken lädt auch zum "Shoppen" ein.
Regelmäßige Angebote und attraktive Konditionen für Stammkunden machen die Berliner Bär Apotheken zu einem fairen Partner.
Aktuelles in Ihrer Berliner Bär Apotheke
Der Bär liebt es bunt: das Bären-Ausmalbild
Hier können Sie für Ihre Kinder unser Bären-Ausmalbild herunterladen. Wir wünschen viel Spaß beim Ausmalen!

Der Bär macht Sie schön – mit exklusiver Kosmetik
Wahre Schönheit kommt von innen – diese Weisheit ist mehr als nur eine Floskel. Schließlich ist unsere Haut Spiegel der Seele, Indikator unseres Wohlbefindens. Wer sich schön und gepflegt fühlt, im Wortsinne „wohl in seiner Haut“, hat ganz einfach mehr Freude am Leben!
Insbesondere empfindliche Haut benötigt die richtige Pflege. Lassen Sie sich von uns unter individuellen „Gesichtspunkten“ beraten und behandeln und machen Sie das beste aus Ihrem Typ!
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• hautspezifischer Aufbau „von innen“: Nutricosmetics
Allgemeine Gesundheitsinformationen
Krankenkasse muss bei Entstellung Hautstraffung zahlen

Hautüberschüsse können operativ entfernt werden. Foto: Daniel Karmann/dpa-tmn - (c)dpa-infocom GmbH
Celle (dpa/tmn) - Wer viel Gewicht abgenommen hat, der kann unter stark herabhängenden Hautpartien leiden. Unter bestimmten Umständen muss die Krankenkasse in solchen Fällen die Kosten für eine Straffung tragen.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine «gravierende optische Entstellung» vorliegt, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins und verweist auf ein Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Az.: L 16 KR 143/18).
Geklagt hatte eine Frau, die nach einer Magenverkleinerung 50 Kilogramm Gewicht verloren hatte. Eine Folge: Die Haut an ihren beiden Oberarmen hing sehr stark herunter. Sie berichtete von Beeinträchtigungen und Schmerzen. Doch der Medizinische Dienst der Krankenkassen lehnte eine Übernahme der OP-Kosten ab, da es sich lediglich um eine kosmetische Indikation handle.
Das Gericht sah das anders. Die Frau habe einen Anspruch auf die Übernahme der OP-Kosten. Nicht aus medizinischen Gründen, sondern unter dem Gesichtspunkt der Entstellung. Auch bei weitgeschnittener und lockerer Kleidung falle die massive Asymmetrie ihrer Ober- und Unterarme auf, so das Gericht. Das führe zu forschenden und entsprechend unangenehmen Blicken anderer Menschen.
© dpa-infocom, dpa:210112-99-994486/2